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Es gibt keinen besseren Grund, als den Hund


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01 .Dezember 2024
von

hund-hamburg.de
Inhaber:  Michael Schäfer
Grosseweg 2
22111 Hamburg
                                                                                                                     - nachstehend „Hundebetreuer“ genannt -



§ 1 Betreuungsinhalt

Durch Abschluss eines Monats- oder Urlaubtickets, verpflichtet sich der Hundebetreuer zur artgerechten Betreuung des Hundes laut nachfolgender Leistungsbeschreibung. Der Abschluss vollzieht sich durch die Annahme und die Bezahlung des Angebotes.

Die Betreuung erfolgt durch den Hundebetreuer in oben angegebenen Adressen oder im Freilaufumfeld der Vertragsparteien. Die Leistungsdaten und Kosten werden im Betreuungsvertrag niedergeschrieben.


§ 2 Leistungsbeschreibung

< Individuelle Absprache zwischen Hundehalter und Hundebetreuer >

Der Hundebetreuer übermittelt dem Hundehalter bei besonderen Vorkommnissen/Ereignissen eine kurze Tätigkeitsbeschreibung.


§ 3 Hol- und Bringzeiten

< Individuelle Absprache zwischen Hundehalter und Hundebetreuer >

§ 4 Leistungskosten (inkl. MwSt.)

• Jahresgrundgebühr: (gültig Januar bis Dezember des laufenden Jahres, jährlich wiederkehrend)
30,- €uro

(Die Jahresgrundgebühr wird jeweils im Januar berechnet oder bei Vertragsabschluss.)

• Tarife:

Monatskarten - (monatlich kündbar):

1.                      1 Tag Betreuung pro Woche: 155,- €uro monatlich
2.                      2 Tage Betreuung pro Woche: 300,- €uro monatlich
3.                      3 Tage Betreuung pro Woche: 445,- €uro monatlich

Monatskarten -    (feste Laufzeit ab 6 Monaten Betreuungszeit) monatlich zahlbar:

4.                      1 Tag Betreuung pro Woche: 140,- €uro monatlich
5.                      2 Tage Betreuung pro Woche: 270,- €uro monatlich
6.                      3 Tage Betreuung pro Woche: 400,- €uro monatlich

Monatskarten - (feste Laufzeit ab 6 Monaten Betreuungszeit) zahlbar als Jahresgebühr zu Beginn der Betreuung:

7.                      1 Tag Betreuung pro Woche: 125,- €uro monatlich
8.                      2 Tage Betreuung pro Woche: 240,- €uro monatlich
9.                      3 Tage Betreuung pro Woche: 355,- €uro monatlich

• Zusatztage:

10.                      33,- €uro pro Betreuungstag (24 Stunden)


• Urlaubsbetreuung:

11.                      210,- €uro die Woche
12.                        30,- €uro jeden weiteren angefangenen Tag


§ 5 Stornokosten

Wird eine vertraglich oder außervertraglich festgelegte Urlaubsbetreuung nicht beansprucht, fallen 50% der eigentlichen Betreuungskosten als Leistungsersatz an, außer die Stornierung wird spätestens 60 Tage vor der Betreuung schriftlich mitgeteilt.


§ 6  festgelegte Abwesenheit des Hundebetreuers

(1) Die Abwesenheitszeiten für das folgende Kalenderjahr werden dem Hundehalter bis zum November des laufenden Jahres bekanntgegeben.


§ 7  Pflichten des Hundebetreuers

(1) Der Hundebetreuer verpflichtet sich mit großer Bemühung für den Hund zu sorgen und sich nach den individuellen Bedürfnissen des Hundes zu richten. Der Hundebetreuer verpflichtet sich den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
(2) Der Hundebetreuer hat außerdem folgendes zu beachten:

< Individuelle Absprache zwischen Hundehalter und Hundebetreuer >

(3) Sollte der Hundebetreuer innerhalb der Betreuungszeit erkranken oder eine andere wichtige Abwesenheitszeit anfallen werden beide Vertragsparteien gemeinschaftlich nach einer Lösung suchen.  Regressforderungen für diese Situation, schließt der Hundebetreuer vertraglich aus.
(4) Der Hundebetreuer verpflichtet sich, über alle, die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.


§ 8 Pflichten des Hundehalters

(1) Die entstandenen  Kosten für Futter, Medikamente, Zubehör trägt allein der Hundehalter.
(2) Der Hundehalter verpflichtet sich, alle Krankheiten des Hundes rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere wenn es sich um Krankheiten oder Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt.
(3) Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls dazu, über alle die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
< Individuelle Absprache zwischen Hundehalter und Hundebetreuer >


§ 9  Kontaktdaten im Notfall

(1) Sollte ein Notfall eintreten, so hat der Hundebetreuer umgehend mit dem Hundehalter Kontakt aufzunehmen. Während seiner Betreuungszeit ist der Hundehalter folgendermaßen zu erreichen: Mobil wie oben angegeben
(2) Sollte der Hundehalter nicht erreichbar sein, hat der Hundebetreuer folgende Person zu kontaktieren:  individuelle Angaben
Diese Person ist berechtigt, Entscheidungen im Sinne des Hundehalters zu treffen.
(3) Sollten weder der Hundehalter, noch die Notfallperson erreichbar sein oder wird eine Erkrankung / Verletzung als Notfall eingeschätzt, so darf der Hundebetreuer den Hund, auch ohne Absprache mit dem Hundehalter, in tierärztliche Behandlung geben, wenn er das für notwendig hält.
(4) Im Krankheitsfall ist der behandelnde Tierärztin (folgend) aufzusuchen:
Individuelle Angaben des Betreuers
Sollte der genannte Tierarzt nicht anzutreffen sein, so ist der Hundebetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.
(5) Die durch den Tierarzt anfallenden Kosten hat allein der Hundehalter zu begleichen. Dies gilt auch im Todesfall des Tieres.


§ 10  Haftung

(1) Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Hundehalter – Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.
(2) Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung, ganz gleich ob dies durch Dritte, den
Hund selbst oder durch höhere Gewalt geschieht. Die Haftung des Hundebetreuers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Für Schäden, die der Hund beim Hundebetreuer oder bei Dritten anrichtet, haftet allein der Hundehalter.
(4) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt der Hundebetreuer grundsätzlich aus.
(5) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Der Hundebetreuer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, wie Diebstahl, etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.
(6) Der Hundehalter hat den Hund ordnungsgemäß angemeldet und ist im Besitz einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung bei:
Individuelle Angaben des Hundehalters


§ 11  Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft ab dem  < Individuelle Absprache zwischen Hundehalter und Hundebetreuer >
(1) Folgende Schlüssel werden vom Hundehalter dem Hundebetreuer zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit übergeben:
Ordnungsgemäß notieren, falls eine Übergabe stattfindet
Die dem Hundebetreuer überlassenen Schlüssel werden unverzüglich nach Vertragsende wieder an den Hundehalter zurückgegeben. Ebenfalls hat der Hundebetreuer die Schlüssel jederzeit unverzüglich nach Aufforderung an den Hundehalter zurückzugeben.


§ 12  Sonstiges

Durch Abschluss einer Betreuungvereinbarung erkennt der Hundehalter ausdrücklich an, dass:
(1) Der Hund in geeignetem Gelände frei laufen darf.
(2) Artgerechte „Leckerli“ als Belohnung verabreicht werden.
(3) Ein Kontakt zu anderen Hunden außerhalb des Rudels regelmäßig stattfinden wird.
(4) Bilder des Hundes im „Hundealbum“ von hund-hamburg.de eingestellt werden.


§ 13  Formerfordernis

(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit die Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Die im Betreuungsvereinbarung angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausdrücklich nicht.